Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2 und DGUV
Zielgruppe:
Personen, die in der Zukunft die Funktion eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen oder die aktuell schon eingesetzt sind.
Rechtliche Grundlagen:
- 10 ArbSchG, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, DGUV V1, DGUV I 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
Inhalte:
Theoretische Ausbildungsinhalte (Auszug)
- Bedeutung des Brandschutzes,Rechtsgrundlagen
• Organisatorischer Brandschutz in Betrieben
• Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz - Brandschutzordnung Teil A – C nach DIN 14096
- Risiken im Heißarbeiten
- Retten von Personen, Einleitung der Evakuierung
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte
• Aufgaben des Brandposten
• Abwehrender Brandschutz
Praktische Ausbildungsinhalte u.a.
- Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars.
Voraussetzung:
Geistige und körperliche Eignung sowie mindestens 18 Jahre alt.
Abschluss:
Zertifikat
Gültigkeit:
Nach der DGUV I 205-023 wird alle 36 – 60 Monate eine Wiederholungsfortbildung empfohlen.