Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2 und DGUV


Termin Details


 

Zielgruppe:

Personen, die in der Zukunft die Funktion eines Brandschutzhelfers übernehmen sollen oder die aktuell schon eingesetzt sind.

Rechtliche Grundlagen:

  • 10 ArbSchG, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, DGUV V1, DGUV I 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

Inhalte:

Theoretische Ausbildungsinhalte (Auszug)

  • Bedeutung des Brandschutzes,Rechtsgrundlagen
    • Organisatorischer Brandschutz in Betrieben
    • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
  • Brandschutzordnung Teil A – C nach DIN 14096​
  • Risiken im Heißarbeiten
  • Retten von Personen, Einleitung der Evakuierung
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte​
    • Aufgaben des Brandposten
    • Abwehrender Brandschutz

 

Praktische Ausbildungsinhalte u.a.

  • Eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern ist Bestandteil des Seminars.

 

Voraussetzung:

Geistige und körperliche Eignung sowie mindestens 18 Jahre alt.

 

Abschluss:

Zertifikat

 

Gültigkeit:

Nach der DGUV I 205-023 wird alle 36 – 60 Monate eine Wiederholungsfortbildung empfohlen.