Rauchwarnmelder

RAUCHWARNMELDER - Kleine Beschützer mit großer Wirkung

Wenn ein Brand entsteht ist es wichtig schnell zu reagieren. Geschieht dies jedoch im Schlaf, können sich Rauch und giftige Dämpfe unbemerkt schnell ausbreiten. Die Gase bilden für Menschen und  Tiere eine große Gefahr, denn sie verdrängen und vergiften die Atemluft. Im schlimmsten Fall bemerken sie gar Nichts und wachen gar nicht mehr auf.

Damit dies nicht geschieht sind Rauchwarnmelder in jedem Haus unverzichtbar. Ein Rauchwarnmelder warnt sie frühzeitig und  bietet ihnen so den nötigen Vorsprung um sich vor Feuer und Rauch in Sicherheit zu bringen. Wir verbauen auf Wunsch auch Sonderlösungen wie z. B. ein spezieller Schutz für Kinderzimmer oder für Treppenräume, sprechen Sie uns darauf an.

Genau aus diesem Grund hat auch der Staat reagiert und Rauchmelder Pflicht in den jeweiligen Bundesländern gesetzlich verankert.

Emergenda bietet Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 und geprüfter Instandsetzter von funkvernetzten Warnmeldersystemen

Emergenda verbaut in Neu-Ulm und Umgebung Rauchmelder der Marke EI Electronics. Außerdem übernehmen wir gerne für Sie gerne die Montage und Wartungen der Rauchwarnmelder.

 

Diese Dienstleistung bieten wir zum Festpreis an:

Planung und Montage je Rauchwarnmelder
5,50€*
5,50€*
Standartmelder (EI Electronics 650) je Rauchwarnmelder
21,50€
21,50€
Prüfbuch je Wohnung
10,00€*
10,00€*
Kleinteile und Anfahrt
15,50€*
15,50€*
Rauchwarnmelder mieten** (10 Jahre)
7,50€/M*
7,50€/M*

Alle weiteren Dienstleistungen in diesem Sektor auf Nachfrage. Bitte verwenden Sie hierzu folgende Mail-Adresse:

Rauchwarnmelder@Emergenda.com

*   Zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

** Inklusive Planung, Montage und Wartungen.

Kontaktformular - Für Rauchwarnmelder

    Für Bayern gelten folgende gesetzliche Grundlagen:

    • Einbaupflicht:

      -für Neu-und Umbauten (ab  01.01.2013)
      -für bestehende Wohnungen (seit 31.12.2017)

    • Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

      -Schlafräumen
      -Kinderzimmer
      -Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

    • Verantwortlich

      -für den Einbau der Eigentümer
      -für die Betriebsbereitschaft der Besitzer

    Für Baden-Württemberg gelten folgende gesetzliche Grundlagen:

    • Einbaupflicht:

      - für alle Wohnungen

    • Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

      Mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen.

    • Verantwortlich

      -für den Einbau der Eigentümer
      -für die Betriebsbereitschaft i.d.R. der Mieter*

      *Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

    Sie benötigen Informationen zu Thema Rauchwarnschutz?

    Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

    Emergenda - Ausgezeichneter Kundenservice

    Emergenda ist die Nr. 1 unter den Brandschutz-Spezialisten im Großraum Ulm. Wir kommen aus Neu-Ulm und betreuen Sie in dem Bereich des betrieblichen Brandschutzes z.B. als externer Brandschutzbeauftragter. Neben dem betrieblichen Brandschutz haben wir uns auf die Planung und Montage von Rauchwarnmeldern und funkvernetzten Warnmeldersystemen nach DIN 14676 und DIN V 0826-1 spezialisiert.